Pflicht zur Leistung von Arbeitsstunden

Der RSGV DA-Arheilgen ist ein ehrenamtlich geführter Verein, dem die Liebe zum Hundesport und einem aktiven Miteinander wichtig ist. In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, engagierte Helfer zu finden, die den Verein unterstützen.

Daher wurde an der Mitgliederversammlung 2025 die Einführung von Pflichtarbeitsstunden beschlossen.

Somit ist jedes aktive Mitglied verpflichtet, 10 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein zu leisten.

Als aktives Mitglied zählen alle, die Trainings nutzen oder auch außerhalb der Trainings das Gelände (mit eigenem Platz-Schlüssel) nutzen.

Als Arbeitsstunden zählen Dienste bei Veranstaltungen und Unterstützung bei Pflege und Instandhaltung des gesamten Vereinsgeländes incl. der Gebäude. Außerdem zählen Spenden (z. B. Salate und Kuchen) als erbrachte Arbeitsstunden. Trainer und Vorstandsmitglieder erfassen die aktiven Mitglieder. Die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt durch den Vorstand.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung sind Trainer, Vorstandsmitglieder und Personen die von der Beitragspflicht befreit sind (Ehrenmitglieder) von der Zahlung nicht geleisteter Arbeitsstunden befreit. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls von dieser Reglung ausgenommen (Beschluss des Vorstands vom 10.04.2025).

Ausnahmen oder Änderung dieser Reglung können nur durch Beschluss der Vorstandssitzung, in begründeten Fällen, gewährt werden.

Nicht erbrachte Arbeitsstunden müssen durch 15,00 Euro pro Stunde (also maximal 150 Euro pro Jahr) abgegolten werden und werden nach dem jeweiligen Geschäftsjahr vom Konto des Mitglieds eingezogen.

Beschluss der RSGV-Mitgliederversammlung vom 07.03.2025.

Der Vorstand

Sören Marquardt, 1. Vorsitzender

Download PDF: 2025 RSGV – Pflicht Arbeitsstunden

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